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Auslandskrankenversicherung Info von mawistaDer geringe Betrag für die Auslandskrankenversicherung muss immer möglich sein Oft wird der Urlaub schon Monate im Voraus gebucht. Aber zur vollständigen Entspannung gehört auch einen sinnvoll Absicherung. Mit ins Reisegepäck gehört auch die Auslandsversicherung. Muss während des Urlaubes ein Doktor aufgesucht werden, wird dies im Ausland meist richtig kostspielig. Denn vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen können im Ausland Behandlungskosten von mehrere tausend Euro zusammenkommen. Privatrechnungen sind ohnehin immer teurer.Die medizinischen Hilfeleistungen müssen i. d. R. gleich bar bezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Ausland nur unvollkommen. Auch gesetzliche Krankenversicherer empfehlen immer wieder den Abschluss einer für wenig Bares zu bekommenden Reisekrankenversicherung. Gerade Reiseversicherer haben günstige Angebote für eine Jahres-Reisekrankenversicherung. Solche Offerten zur Auslandskrankenversicherung gibt es für Singles oder auch für Familien. Günstige Offerten für die Auslandskrankenversicherung gibt es für Alleinreisende schon unter 10 EUR. Hierbei empfiehlt sich jedoch ein vorheriger Preisvergleich, da man von Kasse zu Kasse in den meisten Fällen noch ein paar EURO sparen kann. Wesentlich für den Abschluss sollten das Ausmaß der Leistungspflicht sein und nicht nur der Beitrag. Immer auch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen! Die Nachleistungsfrist (Versicherungsschutz nach dem eigentlichen Ende) ist immer begrenzt, aber eben unterschiedlich (gut sind Nachleistungen bis zur Transportfähigkeit). Oft können auch Heilbehandlungen im Ausland länger dauern, als die Höchstaufenthaltedauer vorsieht. Ein sehr wichtiger Punkt in der Reisekrankenversicherung ist der Rücktransport aus dem Ausland. Die Behandlung von bestehenden Erkrankungen ist bei den Auslandsprodukten meist ausgeschlossen. Personen mit bestehenden Erkrankungen sollten die Einschränkungen in den Bedingungen beachten. In den allermeisten Fällen ist es besser die Notrufzentrale des Risikoträgers vor teuren Behandlungen zu informieren. Belege müssen immer im Original eingereicht werden, keine Kopien. |
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